US-Zölle: Neuer US-Einfuhrzoll ab 24. Februar – einige Waren ausgenommen
Blick auf den Hafen von Los Angeles mit Containern, Schiffen und Lastwagen. Foto: dpa
USA: Neuer Einfuhrzoll ab 24. Februar – einige Waren ausgenommen
Die USA erheben ab dem 24. Februar einen neuen, vorübergehenden Einfuhrzoll und schaffen zugleich andere Abgaben ab. Der neue Zoll von zehn Prozent gelte für 150 Tage, teilt das Weiße Haus mit. Bestimmte Waren wie kritische Rohstoffe, Energie und Düngemittel seien davon ausgenommen. Zusätzliche Zölle, die aufgrund von Notstandsgesetzen verhängt wurden, sollen baldmöglichst wegfallen.
Trump verhängt weltweiten Zoll von zehn Prozent
US-Präsident Donald Trump hat nach eigenen Worten einen „weltweiten Zoll von zehn Prozent auf Einfuhren aus allen Ländern“ verhängt. Er habe die entsprechenden Dokumente unterzeichnet, teilt Trump auf der Online-Plattform Truth Social mit. Der Zoll solle „nahezu umgehend“ in Kraft treten.
Brasilien begrüßt Zoll-Entscheidung des Supreme Courts
Brasilien sieht sich durch die Zoll-Entscheidung des Supreme Courts in den USA in den Verhandlungen mit Washington gestärkt. Vizepräsident Geraldo Alckmin, der in den Handelsgesprächen mit der US-Regierung als Verhandlungsführer auftritt und auch das Amt des Industrieministers innehat, sagte in der Hauptstadt Brasília, sein Land werde die Verhandlungen fortsetzen. Das Urteil vom Freitag stärke die Handelsverhandlungen zwischen beiden Ländern. Man werde auch weiter über Zölle sprechen.
US-Finanzminister rechnet mit „unveränderten“ Zoll-Einnahmen
US-Finanzminister Scott Bessent rechnet trotz eines Urteils des Obersten Gerichtshofs gegen von Präsident Donald Trump erlassene Zölle nicht mit nennenswerten Auswirkungen auf die Zolleinnahmen. Diese würden 2026 nahezu unverändert ausfallen, sagte er. Der Supreme Court habe nicht gegen Trumps Zölle entschieden, vielmehr hätten sechs Richter den Standpunkt vertreten, dass Befugnisse im Rahmen des Notstandsgesetzes IEEPA (International Emergency Economic Powers Act) nicht herangezogen werden dürften, „um auch nur einen Dollar an Einnahmen zu generieren“.
„Muss ich nicht“: Trump will Kongress nicht in Zollpolitik einbinden
US-Präsident Donald Trump hat sich nach dem Zoll-Urteil des Obersten Gerichtshofs wenig begeistert von der Vorstellung gezeigt, den Kongress an künftigen Maßnahmen zu beteiligen. „Das muss ich nicht“, antwortete er auf die Frage, warum er in der Zollpolitik nicht mit dem Kongress zusammenarbeite. „Ich habe das Recht, Zölle zu erheben, und ich hatte dieses Recht schon immer.“
John Thune, republikanischer Senatsmehrheitsführer und damit ein Parteikollege Trumps, forderte das Weiße Haus zur Zusammenarbeit auf. „Zölle können ein wichtiges und wirksames Instrument sein, um unfaire Handelspraktiken zu bekämpfen und gleiche Wettbewerbsbedingungen mit ausländischen Konkurrenten zu schaffen“, schrieb der Senator aus South Dakota in sozialen Medien. „Die Republikaner im Senat werden weiterhin mit der Regierung und unseren Kollegen im Repräsentantenhaus zusammenarbeiten, um unser gemeinsames Ziel zu erreichen, den ländlichen Raum Amerikas, einschließlich der Landwirtschafts- und Viehzuchtbetriebe in South Dakota, und die gesamte US-Wirtschaft zu stärken.“
US-Vizepräsident wirft Oberstem Gerichtshof „Gesetzlosigkeit“ vor
Vizepräsident JD Vance reagiert mit scharfer Kritik auf das Urteil des Obersten Gerichtshofs. „Dies ist schlicht und einfach Gesetzlosigkeit seitens des Gerichts“, erklärt der Vertreter von Donald Trump an der Spitze der USA.
Trump attackiert von ihm selbst nominierte Supreme-Court-Richter
Nach dem Urteil des Supreme Courts gegen von US-Präsident Donald Trump verhängte Zölle hat der Republikaner von ihm selbst an den Obersten Gerichtshof gebrachte Richter ins Visier genommen. „Ich denke, es ist eine Schande für ihre Familien, wenn Sie die Wahrheit wissen wollen“, sagte Trump mit Blick auf die konservativen Richter Neil Gorsuch und Amy Coney Barrett, die er in seiner ersten Amtszeit für den Supreme Court nominiert hatte. „Ihre Entscheidung war schrecklich.“
Beide hatten sich der Richtermehrheit von sechs zu drei Stimmen angeschlossen, die am Freitag urteilte, dass Trumps auf Grundlage eines Notstandsgesetzes aus dem Jahr 1977 gegen fast alle Handelspartner der USA verhängte Zölle unzulässig seien. Trump lehnte es ab, sich dazu zu äußern, ob er ihre Nominierung bereue.
US-Branchenverbände: Stahl-Zölle bleiben von Zoll-Urteil unberührt
Das Urteil des Supreme Courts zur Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump hat nach Angaben von Branchenverbänden keine Folgen für die Zölle auf Stahlimporte aus dem Ausland. Diese Zölle seien unter einem Gesetz verhängt worden, das dem Präsidenten weitreichende Befugnisse einräume, um Bedrohungen der nationalen Sicherheit der USA zu begegnen, teilte Kevin Dempsey mit, Präsident und CEO des Branchenverbands American Iron and Steel Institute (AISI).
Der Präsident der Steel Manufacturers Association (SMA), Philip Bell, sagte, die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs hebe die Stahlzölle nicht auf, die „die amerikanische Stahlindustrie wiederbeleben, unsere nationale Sicherheit gestärkt und die Schaffung hochwertiger amerikanischer Arbeitsplätze gefördert haben“.
Yale-Ökonomin: Handelspolitische Unsicherheit dürfte zunehmen
„Es ist beruhigend, dass die amerikanischen Institutionen weiterhin funktionieren“, sagt Yale-Ökonomin Penny Goldberg dem Handelsblatt. Gleichzeitig dürfte die Entscheidung die Unsicherheit erhöhen, da Importeure Rückerstattungen verlangen und die Regierung nach alternativen Wegen suche, neue Zölle zu verhängen.
„Da die im Jahr 2025 tatsächlich eingeführten Zölle deutlich niedriger ausfielen als ursprünglich angekündigt, sind ihre unmittelbaren wirtschaftlichen Auswirkungen bislang begrenzt“, so Goldberg. Die größten Kosten würden „aus der handelspolitischen Unsicherheit“ resultieren – „und genau diese dürfte durch die Entscheidung nun noch zunehmen“.
Von Jens Münchrath.
Ifo-Chef Fuest: „Checks and Balances in den USA funktionieren noch“
„Das Urteil ist eine gute Nachricht, vor allem weil es die Unabhängigkeit des Supreme Court unterstreicht. die Checks and Balances in den USA funktionieren also noch“, sagte Ifo-Chef Clemens Fuest dem Handelsblatt.
Für den Handel mit den USA sei „das auch eine gute Nachricht“, allerdings betreffe das Urteil nicht alle Zölle, so Fuest. „Produktspezifische Zölle gelten weiter, und man kann nicht ausschließen, dass die US Regierung nun verstärkt auf produktspezifische Zölle zurückgreift“, warnt der Ökonom. „Die Unsicherheit für den internationalen Handel erhöht sich wieder“, so Fuest.
Von Jens Münchrath.
Trump: Erstattung zu viel gezahlter Zölle muss vor Gericht geklärt werden
US-Präsident Donald Trump geht davon aus, dass eine mögliche Rückzahlung von zu viel gezahlten Zöllen vor Gericht durchgesetzt werden muss. Trump erklärte, die Prozesse würden die Gerichte wohl die kommenden fünf Jahre beschäftigen.
Trump will weltweiten Zoll von zusätzlich zehn Prozent verhängen
US-Präsident Donald Trump will nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs gegen von ihm verhängte Zölle neue Abgaben auf einer anderen gesetzlichen Grundlage verhängen. Er werde einen globalen Zoll von zehn Prozent zusätzlich zu den bestehenden Zöllen verhängen. Diesen Zoll möchte er fortan per Dekret durchsetzen.
Trump zählt mehrere Alternativen für Zölle auf
In seiner Ansprache hat der US-Präsident auf mehrere rechtliche Möglichkeiten Bezug genommen, die ihm nach der Niederlage vor dem Supreme Court nun offen stehen. Das Handelsblatt hat die wichtigsten davon für Sie gesammelt.
Trump: Werde Alternativen für Zölle nutzen
US-Präsident Donald Trump will nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs gegen die von ihm verhängten Zölle andere Mittel nutzen. „Ich werde Alternativen nutzen“, sagt er auf einer Pressekonferenz in Washington. Es gebe Methoden, die sogar stärker seien und mehr Geld bringen könnten. Es sei ihm etwa erlaubt, ein Embargo gegen Länder zu verhängen. Er verwies außerdem auf andere rechtliche Grundlagen für das Verhängen von Zöllen.
Trump „enttäuscht“ wegen Zollurteil
US-Präsident Donald Trump ist vor die Presse getreten und äußert sich zum Urteil des Supreme Court gegen einen Großteil seiner Zölle. Er sei „zutiefst enttäuscht“ über das Ergebnis der Abstimmung unter den Richtern, sagte Trump. Die Demokraten würden sich nun zwar freuen, diese Freude werde aber nicht von langer Dauer sein, kündigte Trump an.
US-Präsident wirft Teilen des Supreme Court mangelnde Rechtstreue vor
Seine Ansprache beginnt Donald Trump mit einer verbalen Attacke gegen Teile des Gerichts. „Sie sind gegen alles, was Amerika stark macht“, sagt der US-Präsident. Mehrfach spricht er von einer „fürchterlichen Entscheidung“. Die Richter seien der Verfassung gegenüber „illoyal“, so Trump.
Experte: Trump könnte neue Zölle per Dekret verhängen
US-Präsident Donald Trump könnte nach Einschätzung eines Experten noch am Freitag neue Zölle per Dekret verhängen. Ryan Majerus, Partner der Kanzlei King & Spalding und ehemaliger Regierungsbeamter, verweist dazu auf Sektion 122 des Handelsgesetzes von 1974. Dieses erlaubt dem Präsidenten die Einführung von Zöllen von 15 Prozent für bis zu 150 Tage, um auf gravierende Ungleichgewichte in der Zahlungsbilanz zu reagieren. US-Finanzminister Scott Bessent hatte im Dezember erklärt, die Regierung könnte auf alternative Regelungen wie diese zurückgreifen, sollte der Oberste Gerichtshof gegen Trumps Zollpläne entscheiden.
Dollar nach Zoll-Entscheidung gegen Trump unter Druck
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA gegen die von Präsident Donald Trump verhängten Sonderzölle hat den Dollar am Freitag unter Druck gesetzt. Die Richter entschieden mit sechs zu drei Stimmen, dass der Präsident seine Befugnisse überschritten habe. Daraufhin beendete die US-Währung eine viertägige Gewinnserie. Der Dollar-Index, der den Greenback mit anderen wichtigen Währungen vergleicht, gab um 0,22 Prozent auf 97,68 Punkte nach. Der Euro wertete um rund 0,2 Prozent auf 1,1794 Dollar auf.
Chemieverband: Zollurteil bringt nur neue Runde der Unsicherheit
Der Chemieverband VCI sieht nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs zu den US-Zöllen keinen Grund zur Entwarnung. „Für unsere Unternehmen beginnt jetzt keine Phase der Stabilität, sondern eine neue Runde der Unsicherheit“, erklärt Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI).
Wer glaube, damit sei der Zollkonflikt erledigt, irre. „Neue Zölle auf anderer Rechtsgrundlage sind jederzeit möglich. Die handelspolitischen Turbulenzen verschwinden nicht – sie wechseln nur das Spielfeld.“
BDI warnt nach Zollurteil vor anhaltender Unsicherheit
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßt das Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA gegen die Zollpolitik von Donald Trump als ein starkes Signal für die regelbasierte Handelsordnung. Zugleich warnte der BDI, dass eine bleibende Unsicherheit international tätige Unternehmen weiterhin belasten und Investitions- und Lieferkettenentscheidungen erschweren werde.
„Es wird erwartet, dass die US-Administration alternative Wege prüfen und nutzen wird, um bestehende Zölle fortzuführen oder vergleichbare Schutzinstrumente einzuführen“, sagte Wolfgang Niedermark, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des BDI. Die Europäische Union sollte, unterstützt durch die Bundesregierung, zügig auf Amerika zugehen und Klarheit schaffen, welche Folgen das aktuelle Urteil für den EU-US-Handelsdeal habe.
US-Kleinbetriebe hoffen nach Zollurteil auf Rückerstattungen
Nach dem Zollurteil des Obersten Gerichtshofs hoffen Kleinbetriebe in den USA auf eine rasche Kompensation ihrer Unkosten. Ein Verfahren für die Rückerstattung der gezahlten Zölle sei notwendig, erklärte das Bündnis „We Pay the Tariffs“ („Wir zahlen die Zölle“), dem sich mehr als 800 Kleinunternehmen angeschlossen haben, die die Erhöhung ihrer Importkosten als geschäftsschädigend empfinden.
„Ein juristischer Sieg ist wertlos ohne tatsächliche Entlastung für die Unternehmen, die diese Zölle gezahlt haben“, teilte der Exekutivdirektor der Gruppe am Freitag mit, Dan Anthony. „Das einzig verantwortungsvolle Vorgehen der Regierung wäre nun, ein schnelles, effizientes und automatisches Rückerstattungsverfahren einzurichten, das den Unternehmen Zollgeld zurückerstattet, die es bezahlt haben.“
Stahlwirtschaft erachtet Zollurteil nicht als Entwarnung
Die Wirtschaftsvereinigung Stahl sieht in der Entscheidung des US-Supreme-Court zwar ein wichtiges Signal, aber keine Entwarnung für die Branche. Der Richterspruch beziehe sich ausdrücklich nicht auf die unter dem Vorwand der nationalen Sicherheit verhängten Stahlzölle von 50 Prozent, sagt Hauptgeschäftsführerin Kerstin Maria Rippel.
Gerade diese blieben damit in Kraft. Umso dringlicher sei es, dass der Vorschlag der EU-Kommission für ein wirksames Schutzinstrument im Stahl-Außenhandel zügig umgesetzt werde.
VDA: Zollurteil betrifft Autozölle nicht – Belastung bleibt
Die für die Autobauer wesentlichen US-Zölle sind nach Angaben des Branchenverbands VDA nicht von der Entscheidung vor dem Supreme Court betroffen. Das Verfahren habe sich ausschließlich auf sogenannte IEEPA-Zölle bezogen, erläuterte ein Sprecher.
Die Abgaben auf Fahrzeuge und Teile beruhten dagegen auf dem Trade Expansion Act. Die derzeitigen US-Zölle von 15 Prozent für Pkw und Teile sowie von 50 Prozent auf europäische Nutzfahrzeuge seien für die deutschen Hersteller weiter eine spürbare Belastung. Die EU müsse sich mit Nachdruck für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen im transatlantischen Handel einsetzen.
Nach Zollurteil: Vor allem Einzelhandelsaktien steigen
Anleger der vom US-Zollhammer besonders getroffenen Einzelhandelsaktien atmen nach dem Veto des Obersten Gerichtshofs auf. Aktien des Sportbekleidungsgiganten Nike steigen um ein Prozent, Deckers Outdoor und Birkenstock um je rund zwei Prozent, Under Armour um drei Prozent.
Titel der Supermarktkette Target legen um zwei Prozent zu, Aktien des Möbelherstellers RH um zehn Prozent, die Titel von Wayfair gewinnen acht Prozent. Die Luxusmarken Ralph Lauren, Capri Holdings und Tapestry steigen um je zwei Prozent, ebenso wie die Aktien der Kosmetikunternehmen Estee Lauder, Coty und Elf Beauty.
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