Familiengesellschaften mit Immobilien: Rechtliche Tücken bei der Vermögensplanung
Wer vermietete Häuser oder Wohnungen in eine Familiengesellschaft einbringt, muss mit rechtlichen Komplikationen rechnen – besonders wenn man später selbst einziehen möchte.
Familiengesellschaften gelten bei Anwälten als beliebtes Gestaltungsmittel zur Vermögensübergabe. Ehepaare nutzen diese Struktur häufig, um Vermögen an ihre Kinder weiterzugeben und dabei Steuern zu sparen sowie Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Gleichzeitig soll das Vermögen für längere Zeit im Familienkreis verbleiben.
Anders als klassische Familienunternehmen hat eine solche Gesellschaft keinen wirtschaftlichen Betriebszweck. Sie dient ausschließlich der privaten Vermögensverwaltung. Doch gerade bei der Einbringung von vermieteten Immobilien entstehen erhebliche Probleme, die Eigentümer oft unterschätzen.
Grund für die Schwierigkeiten ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, kurz MoPeG. Besonders kritisch wird es, wenn der ursprüngliche Eigentümer später selbst in die Immobilie einziehen möchte – eine rechtliche Konstellation, die zu erheblichen Komplikationen führen kann. Experten für Erb- und Gesellschaftsrecht warnen daher vor dieser Fallenkombination.