Wärmepumpen müssen leiser werden – neue Förderkriterien ab 2026
Der Bund verschärft die Anforderungen für staatliche Wärmepumpen-Förderung. Künftig werden nur noch deutlich leisere Modelle bezuschusst. Worauf Hauseigentümer bei der Auswahl achten sollten.
Seit Jahresbeginn 2026 gelten für Luft-Wasser-Wärmepumpen strengere Vorgaben bei der staatlichen Förderung. Das Bundesförderprogramm unterstützt nun nur noch Geräte, die zehn Dezibel unter den EU-Grenzwerten liegen. Bei Modellen zwischen sechs und zwölf Kilowatt liegt die Grenze damit bei 60 Dezibel, schwächere Geräte dürfen maximal 55 Dezibel Schallleistung haben. Die gängigen Geräuschquellen sind der Ventilator des Außenteils sowie Vibrationen des Kompressors.
Die meisten auf dem Markt erhältlichen Wärmepumpen erfüllen diese neuen Anforderungen bereits. Dennoch sollten Interessenten vor dem Kauf überprüfen, ob ihr gewähltes Modell die Vorgaben einhält. Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen Emissions- und Immissionswerten: Die Schallleistung direkt am Gerät ist das eine, die tatsächliche Lärmbelastung für Nachbarn das andere. Eine Faustregel besagt, dass bei 50 bis 60 Dezibel am Gerät in drei Metern Entfernung nur noch 35 bis 40 Dezibel ankommen – vergleichbar mit einem Kühlschrankgeräusch.
Für die Installation empfiehlt das Informationsprogramm Zukunft Altbau mehrere Maßnahmen: Die Wahl eines besonders leisen Modells mit optionalem Flüstermodus ist sinnvoll, ebenso ein ausreichend großer Abstand zu Nachbarn. Der Standort sollte nicht direkt vor Hauswänden oder Mauern liegen, um Schallreflexionen zu vermeiden. Hecken, Schallschutzhaube oder leichte Umbauten können zusätzlich dämpfend wirken und Nachbarschaftskonflikte vermeiden.