Justiz-Skandal um Trans-Nazi: Wollte die Ampel, dass so ein Neonazi im Frauenknast sitzt?
Tatoos, Bart, Gold-Ohrringe: Neonazi Sven (Marla-Svenja) Liebich im Mai 2025 vor dem Landgericht Leipzig
Berlin/Chemnitz/Halle – Der Frauenknast-Skandal um den angeblich transsexuellen Neonazi Sven Liebich (53) hat jetzt ein politisches Nachspiel: FDP-Chef Christian Dürr (48) fordert die zuständige Behörde in Sachsen auf, Liebich aus dem Frauenknast zu holen und stattdessen in ein Männergefängnis zu überweisen.
„Der offensichtliche Missbrauch im Fall Liebich kann und muss von den Behörden in den Bundesländern verhindert werden“, so Dürr zu BILD: „Für mich ist glasklar, dass eine Unterbringung in einem Männergefängnis angezeigt ist.“
Die Folgen sind hochumstritten:
► Liebich, der jahrelang gegen „Gender-Gaga“ und „linksgrüne Ideologie“ hetzte, profitiert nun als Frau selbst vom sogenannten Selbstbestimmungsgesetz, das FDP und Grüne 2022 erstmals vorstellten und das von der Ampelmehrheit im Bundestag Ende 2024 in Kraft gesetzt wurde.
► Sven heißt jetzt offiziell und mit behördlichem Eintrag: „Marla-Svenja“. Sie liest sich selbst als Frau, im Ausweis steht „weiblich“.
► Die Staatsanwaltschaft Halle macht das Spielchen mit: Der Verurteilte wird in den Frauenknast der JVA Chemnitz überstellt. Dort sitzen ebenfalls ein: die NSU-Rechtsterroristin Beate Zschäpe (50) und die Linksextremistin Lina E. (30, Hammerbande).
Aber hat die Ampel mit ihrem Selbstbestimmungsgesetz das wirklich gewollt?
► Die damals zuständigen Minister Lisa Paus (Grüne, Ressort Familie) und Marco Buschmann (FDP, Justiz) waren für BILD nicht für ein Statement erreichbar. Auch die Grünen-Fraktion wollte sich nicht äußern.
▶︎ NEIN, sagt FDP-Chef Dürr: „Der Strafvollzug ist Ländersache, und wo Strafgefangene untergebracht werden, hat nichts mit dem Geschlechtereintrag in der Kommune zu tun.“ Sachsen dürfe sich „hier nicht hinter Gesetzestext verstecken“.
Will Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes verhindern: FDP-Chef Christian Dürr (48)
„Wie kann man so bekloppt sein“
► Auch Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin der SPD, erklärt gegenüber BILD: „Eine Änderung des Personenstands nach dem Selbstbestimmungsgesetz bedeutet nicht automatisch eine Unterbringung im Frauenvollzug.“ Entschieden werde „in jedem Fall individuell, basierend auf klaren Sicherheits- und Schutzkriterien. Das Trennungsgebot bleibt bestehen.“
► Valerie Wilms (71), transsexuelle Ex-Grünenabgeordnete im Bundestag, spricht Tacheles, sagt BILD: „Wie kann eine Behörde nur so bekloppt sein, auf den Begriff ‚Geschlechtsidentität‘ reinzufallen, statt das biologische Geschlecht zu berücksichtigen?“
So werde das Gesetz „nach allen Regeln der Kunst ausgenutzt und ad absurdum geführt“.
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