BGH kippt Makler-Provisionen bei Hausverwaltungen
Der Bundesgerichtshof untersagt Hausverwaltungen, Provisionen für Neuvermietungen zu kassieren. Betroffene Mieter und Vermieter können Geld zurückfordern.
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Hausverwaltungen in der Regel keine Provisionen für die Vermietung von Wohnungen verlangen dürfen. Dies betrifft vor allem Fälle, in denen die Verwaltung selbst die Vermietung übernimmt und dafür zusätzliche Gebühren erhebt.
Das Gericht argumentiert, dass eine solche Gebührenpraxis nicht mit den bestehenden Verwaltungsverträgen vereinbar ist. Sowohl Vermieter als auch Mieter, die solche Provisionen unrechtmäßig gezahlt haben, können die Beträge zurückfordern. Betroffene sollten ihre Verträge überprüfen und ggf. Rückforderungen einleiten.
Für zukünftige Vermietungen gelten damit neue Regeln: Hausverwaltungen müssen ihre Gebührenregelungen transparenter gestalten und klare Grenzen zwischen regulären Verwaltungsgebühren und zusätzlichen Provisionseinnahmen ziehen. Das Urteil schafft mehr Klarheit im Mietmarkt und soll Vertragspartner besser schützen.