Bindungen lösen: Ausstieg aus dem gemeinschaftlichen Testament

Wer ein gemeinsames Testament verfasst hat, sitzt oft in der Falle. Es gibt aber Möglichkeiten, sich davon zu befreien – manche schon zu Lebzeiten des Partners.
Ein gemeinschaftliches Testament bindet beide Partner normalerweise dauerhaft aneinander. Doch nicht immer bleibt das Testament die richtige Wahl – etwa bei veränderten Lebenssituationen oder Beziehungskrisen. Es gibt Wege, um sich aus dieser Bindung zu befreien, allerdings mit unterschiedlichen Bedingungen.
Solange beide Eheleute oder eingetragenen Partner noch leben, können sie gemeinsam das Testament widerrufen oder eine Neufassung erstellen. Auch einzelne Bestimmungen lassen sich durch neue Regelungen abändern. Die gegenseitige Zustimmung ist dafür erforderlich. Schwieriger wird es, wenn einer der Partner verstorben ist.
Nach dem Erbfall haben Hinterbliebene deutlich weniger Spielraum. In diesen Fällen helfen oft nur Anfechtungen oder Erbverzichte, um aus den bindenden Regelungen herauszukommen. Wer sich in dieser Situation befindet, sollte sich rechtlich beraten lassen, um die eigenen Optionen zu prüfen und zu bewerten.