Dienstreisen mit Privatwagen: BFH verschärft Steuerregeln

Arbeitnehmer mit Dienstwagen können Fahrtkosten für Dienstreisen mit dem eigenen Auto nur schwer von der Steuer absetzen. Der Bundesfinanzhof hat die Hürden jetzt erhöht.
Der Bundesfinanzhof hat eine Grundsatzentscheidung zum Thema Dienstreisen getroffen: Wer von seinem Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommt, darf Fahrtkosten für berufliche Reisen nur unter strenger Bedingung mit dem privaten Fahrzeug abrechnen.
Die Richter verschärfen damit die Anforderungen für die steuerliche Anerkennung solcher Ausgaben erheblich. Dies könnte für viele Pendler und mobil beschäftigte Personen finanzielle Konsequenzen haben, die bislang mit dem eigenen Wagen zur Arbeit gefahren sind.
Das Urteil signalisiert, dass die Finanzbehörden künftig genauer hinschauen werden, ob tatsächlich wichtige Gründe vorliegen, um vom Dienstwagen abzuweichen. Betroffene sollten ihre bisherigen Steuererklärungen überprüfen lassen.