Erbschaftsteuer: Diese Steuervergünstigungen sind oft unbekannt
Erben können ihre Steuerlast durch verschiedene Abzüge reduzieren. Ein Bundesgerichtshof-Urteil hat nun Klarheit geschaffen – auch Vermächtnisnehmer profitieren davon.
Wer eine Erbschaft antritt, muss in vielen Fällen Erbschaftsteuer zahlen. Doch es gibt Möglichkeiten, diese Last zu verringern. Der Bundesfinanzhof hat jetzt bestätigt, dass nicht nur klassische Erben, sondern auch Vermächtnisnehmer von der Erbfallkostenpauschale profitieren können.
Diese Pauschale ermöglicht es, die anfallende Steuerlast zu senken. Sie wird oft übersehen – ebenso wie weitere Freibeträge, die Erben in Anspruch nehmen können. Wer seine Erbschaftsteuer optimieren möchte, sollte sich daher genauer mit diesen Regelungen auseinandersetzen.
Wichtig ist, diese Vergünstigungen bei der Steuererklärung geltend zu machen. Mit dem richtigen Wissen lassen sich häufig erhebliche Summen sparen.