Erbstreitigkeiten: Wann das Finanzamt Anwaltskosten übernimmt

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, unter welchen Bedingungen Erben ihre Rechtsbeistandskosten von der Steuer absetzen können. Das kann bei Erbstreitigkeiten erhebliche Entlastung bringen.
Konflikte um ein Erbe sind oft langwierig und teuer. Für Rechtsanwälte entstehen dabei schnell beträchtliche Kosten, die das Vermächtnis aufzehren können. Doch es gibt gute Nachrichten: Unter bestimmten Umständen erkennt das Finanzamt diese Ausgaben steuerlich an.
Der Bundesfinanzhof hat sich nun grundsätzlich zu dieser Frage geäußert und klare Kriterien definiert, wann Anwaltsgebühren im Zusammenhang mit Erbangelegenheiten absetzbar sind. Die Entscheidung schafft Klarheit für Erben, die sich rechtlichen Beistand nehmen müssen.
Wer Fragen zu seinen spezifischen Anwaltskosten hat, sollte diese mit seinem Steuerberater oder der zuständigen Finanzbehörde klären. So lässt sich überprüfen, ob eine Geltendmachung in Betracht kommt und welche Unterlagen dafür nötig sind.