Familienheim steuerfrei erben – auch mit großem Garten
Wer ein geerbtes Haus selbst nutzt, spart sich die Erbschaftsteuer. Der Bundesfinanzhof dehnt diese Vergünstigung jetzt auch auf ausgedehnte Gartengrundstücke aus.
Das Erben von Immobilien ist normalerweise mit Steuern verbunden. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme: Wer ein Familienheim übernimmt und selbst darin einzieht, bleibt von der Erbschaftsteuer verschont. Das ist ein erheblicher finanzieller Vorteil für Erben.
Eine aktuelle Gerichtsentscheidung des Bundesfinanzhofs erweitert diese Regelung deutlich. Demnach fällt auch ein großzügig angelegtes Gartengrundstück unter die Steuerbefreiung – nicht nur eine kleine Parzelle unmittelbar ums Haus herum. Das Gericht interpretiert die Steuervorschriften damit deutlich großzügiger als bisher vielfach üblich.
Allerdings gibt es eine Bedingung: Die Nutzung des Gartens muss zu dem bewohnten Anwesen gehören und es sinnvoll ergänzen. Wer also sein ererbtes Wohnhaus bezieht und auch den dazugehörigen Garten nutzt, kann mit vollständiger Steuerbefreiung rechnen – selbst wenn dieser größer ausfällt.