Gericht untersagt Verwaltungsgebühren bei Riester-Bausparverträgen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Bausparkassen für Riester-Verträge keine Verwaltungsgebühren erheben dürfen. Verbraucherschützer sehen nun Chancen auf Rückzahlungen für viele Sparer.
Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs könnte für Millionen von Sparern relevant werden: Das Gericht hat die Zulässigkeit von Verwaltungsentgelten bei Riester-Bausparverträgen abgelehnt. Damit wurde eine gängige Praxis der Bausparkassen für rechtswidrig befunden.
Die Richter argumentieren, dass solche Gebühren gegen die gesetzlichen Regelungen zur geförderten Altersvorsorge verstoßen. Besonders betroffene Sparer könnten somit Anspruch auf die Rückzahlung ihrer Verwaltungsgebühren haben.
Verbraucherschutzverbände sehen in diesem Urteil einen Wendepunkt. Sie deuten an, dass nicht nur einzelne Kläger profitieren könnten, sondern möglicherweise zahlreiche weitere Vertragsinhaber Anspruch auf Rückerstattungen haben dürften. Eine genaue Überprüfung der persönlichen Verträge wird für betroffene Sparer empfohlen.