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Pflegekasse überfordert? Kinder haften begrenzt

31. August 2026· Jonas Brinkmann

Wenn das Sozialamt Pflegeheimkosten übernimmt, kann es Kinder zur Kasse bitten. Ein neues Urteil schränkt diese Forderungen jetzt ein – besonders bei Geldgeschenken.

Viele Eltern fürchten, dass ihre Kinder für Pflegeheimkosten aufkommen müssen, wenn die eigenen Mittel nicht reichen. Tatsächlich können Behörden Nachkommen in Regress nehmen – doch das Sozialamt hat dabei nicht unbegrenzte Spielräume.

Ein aktuelles Gerichtsurteil bringt Bewegung ins Thema: Bei Rückforderungen von Geldgeschenken hat die Behörde deutlich weniger Zeit als bisher angenommen. Das reduziert das finanzielle Risiko für Kinder erheblich. Besonders Schenkungen, die länger zurückliegen, sind nun stärker geschützt.

Wichtig zu wissen: Die Regress-Ansprüche des Amts sind grundsätzlich auf das Nötigste beschränkt und nicht unbegrenzt. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft Familien, ihre Vermögensverhältnisse rechtzeitig zu gestalten und unnötige Zahlungsverpflichtungen zu vermeiden.

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