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Sparkasse Göttingen unterliegt vor Gericht - Rote Hilfe behält Konto

09. Oktober 2026· Sabrina Kühn

Ein Bankengericht hat entschieden: Die Sparkasse Göttingen muss die Konten der linksextremen Hilfsorganisation Rote Hilfe weiterhin führen. Es ist bereits die dritte gerichtliche Niederlage für das Geldhaus.

Die Sparkasse Göttingen muss sich einer erneuten Gerichtsniederlage geschlagen geben. Ein Gericht hat festgestellt, dass das Finanzinstitut nicht berechtigt ist, die Bankkonten der Roten Hilfe zu kündigen. Es handelt sich bereits um das dritte Urteil gegen die Sparkasse in diesem Fall.

Die Auseinandersetzung hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt, da unklar war, welche Gründe hinter der Kontokündigung standen. Beobachter vermuteten, dass das Geldhaus möglicherweise auf Druck von US-amerikanischen Sanktionsbestimmungen reagiert hatte.

Die wiederholten Niederlagen deuten darauf hin, dass die Gerichte die Kündigungsgründe als nicht haltbar einstufen. Damit bleibt die Rote Hilfe vorerst bei der Sparkasse Göttingen als Kundin bestehen.

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