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Vermögensschutz für unverheiratete Paare: So geht's richtig

11. Oktober 2026· Tobias Ellwanger

Unverheiratete Paare haben weniger rechtliche Privilegien als verheiratete. Mit gezielter Planung lassen sich große Risiken aber minimieren.

Wer mit seinem Partner zusammenlebt, ohne den Bund der Ehe einzugehen, muss sich in vielen rechtlichen Fragen selbst absichern. Das Gesetz bevorzugt verheiratete Paare bei Erbschaften, Steuern und im Familienrecht – wer dagegen nicht vor dem Standesamt steht, geht finanzielle Risiken ein.

Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, diese Lücken zu schließen. Durch entsprechende Verträge, Testamente und Vollmachten können sich Lebensgefährten gegenseitig schützen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, hängt von der jeweiligen Situation ab – generell sollten aber Fragen zum Vermögen, zur Absicherung im Todesfall und zur medizinischen Vorsorge geklärt sein.

Experten empfehlen unverheirateten Paaren, sich frühzeitig mit einem umfassenden Sieben-Punkte-Plan auseinanderzusetzen, um böse Überraschungen zu vermeiden und die gemeinsame finanzielle Zukunft zu sichern.

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