Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung startet im August

Grundschüler bekommen ab August einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Was Eltern zur neuen Regelung wissen sollten.
Ein neuer Meilenstein in der Schulbetreuung: Ab August haben Grundschulkinder das Recht auf eine ganztägige Betreuung mit Unterricht und Freizeit für bis zu acht Stunden täglich. Die Regelung wird schrittweise eingeführt.
Der Anspruch soll Eltern berufstätig zu sein ermöglichen und Kindern verlängerte Lernzeiten bieten. Allerdings gibt es bei der praktischen Umsetzung noch viele offene Fragen für Familien.
Wichtig zu wissen: Die Bundesregierung hat diese Regelung beschlossen, doch bei der Finanzierung und räumlichen Ausstattung gibt es zwischen Bund und Ländern noch Abstimmungsbedarf. Eltern sollten sich bei ihren Schulen über die lokalen Angebote informieren.