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BGH kippt umstrittene Makler-Provisionen bei Neuvermietungen

22. August 2026· Sabrina Kühn

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Hausverwaltungen dürfen für die Neuvermietung von Wohnungen in den meisten Fällen keine Provisionen verlangen. Was das für Vermieter bedeutet.

Der Bundesgerichtshof hat ein wegweisendes Urteil gesprochen, das vielen Vermietern Geld bringen könnte. Danach sind Provisionen von Hausverwaltungen bei der Neuvermietung von Objekten häufig nicht zulässig.

Betroffen sind vor allem Verwaltungsverträge, in denen entsprechende Gebührenregelungen festgehalten sind. Vermieter, die solche Provisionen bereits gezahlt haben, können diese unter bestimmten Bedingungen zurückfordern. Das Gericht hat damit die bisherige Praxis vieler Hausverwaltungen infrage gestellt.

Das Urteil hat Auswirkungen auf zukünftige Verträge: Hausverwaltungen müssen ihre Gebührenstrukturen überprüfen und anpassen. Für Vermieter lohnt sich ein Blick auf bestehende Verträge, um mögliche Rückerstattungen zu klären.

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