BGH urteilt gegen Verwaltungsgebühren bei Riester-Bausparverträgen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Verwaltungsentgelte für Riester-Bausparverträge nicht zulässig sind. Verbraucherschützer sehen nun Chancen auf Rückzahlungen für weitere Betroffene.
In einem wichtigen Urteil hat der Bundesgerichtshof klargemacht, dass Bausparkassen bei Riester-Bausparverträgen keine separaten Verwaltungsgebühren erheben dürfen. Das Gericht lehnt diese Entgelte als unzulässig ab.
Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben: Verbraucherschutzorganisationen sehen darin die Grundlage für Rückzahlungsansprüche anderer Sparer, die ebenfalls solche Gebühren gezahlt haben. Es wird damit gerechnet, dass zahlreiche weitere Betroffene ihre zu Unrecht eingezahlten Beträge zurückfordern können.
Das Urteil betrifft eine weit verbreitete Praxis in der Finanzbranche und könnte Tausende von Sparern betreffen, die mit Riester-Bausparverträgen vorsorgen.