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Cum-Ex-Verurteilter wechselt in offenen Vollzug

01. Oktober 2026· Sabrina Kühn

Der ehemaliges Topmanager der Anwaltskanzlei Freshfields muss seine Strafe im Gefängnis verbüßen – profitiert aber von seinem Umzug nach Nordrhein-Westfalen.

Ulf Johannemann, der als globaler Steuerexperte bei der Großkanzlei Freshfields tätig war, hat Konsequenzen aus seiner Verurteilung im Cum-Ex-Skandal zu tragen. Der verurteilte Finanzfachmann wird seine Haftstrafe antreten müssen.

Johannemann hat seinen Wohnort von Hessen nach Nordrhein-Westfalen verlegt. Diese Entscheidung dürfte für ihn von Vorteil sein: Das Gefängnis, in das er verlegt wird, bietet dem Häftling deutlich mehr Bewegungsfreiheit. Er kommt in den offenen Vollzug – eine mildere Strafvollzugsform mit lockereren Bedingungen als im geschlossenen Bereich.

Der Wechsel in die offene Anstalt ermöglicht es Verurteilten in dieser Vollzugsart, unter bestimmten Voraussetzungen Tagesausgänge zu erhalten oder sogar in Betrieben arbeiten zu gehen.

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