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Erbschaftsteuer sparen: Diese Gestaltungsmöglichkeiten kennen viele nicht

28. August 2026· Michael Reinhardt

Der Bundesfinanzhof hat klargemacht: Auch Vermächtnisnehmer profitieren von der Erbfallkostenpauschale. Gleichzeitig bleibt ein wichtiger Freibetrag häufig ungenutzt.

Wer Vermögen erbt oder ein Vermächtnis erhält, kann die Erbschaftsteuer durch verschiedene Abzüge senken. Das Bundesfinanzhof hat jetzt ausdrücklich entschieden, dass nicht nur klassische Erben, sondern auch Vermächtnisnehmer von der Erbfallkostenpauschale profitieren dürfen.

Die Erbfallkostenpauschale soll die Kosten abdecken, die bei der Abwicklung eines Erbfalls anfallen – etwa für Makler, Notare oder Verwaltungsaufwand. Mit diesem Abzug lässt sich die Steuerlast often deutlich reduzieren.

Experten weisen zudem darauf hin, dass es noch einen weiteren Freibetrag gibt, der von vielen Erben übersehen wird. Wer diese Möglichkeiten konsequent nutzt, kann erheblich Erbschaftsteuer einsparen.

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