Finanzamt erkennt Anwaltskosten bei Erbstreitigkeiten an

Der Bundesfinanzhof hat geklärt, unter welchen Bedingungen Erben ihre Rechtsanwaltskosten von der Steuer absetzen können. Eine gute Nachricht für belastete Familien.
Wer um sein Erbe vor Gericht kämpfen muss, trägt oft erhebliche Kosten für rechtliche Beratung. Das Finanzamt kann dabei ein Verbündeter sein. Der Bundesfinanzhof hat nun präzisiert, in welchen Fällen Anwaltskosten bei Erbstreitigkeiten steuerlich geltend gemacht werden können.
Familien, die sich um ein Erbe streiten, haben dadurch zusätzlich finanzielle Lasten zu tragen. Die Klärung durch höchste Instanz soll betroffenen Erben Klarheit bringen, wie sie ihre Rechtsanwaltsgebühren in der Steuererklärung berücksichtigen dürfen.
Wer in solch einer Situation steckt, sollte sich über die genauen Voraussetzungen informieren und gegebenenfalls seinen Steuerberater konsultieren. Die höchstrichterliche Entscheidung bietet dabei eine wichtige Orientierung.