Gericht stärkt Finanzaufsicht: Raiffeisenbank-Vorstände unterliegen
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat entschieden: Die früheren Vorstandsmitglieder der Raiffeisenbank Plankstetten durften die BaFin-Prüfung nicht behindern. Ihre Klagen gegen die Finanzaufsicht sind gescheitert.
Im Streit zwischen der Finanzaufsicht BaFin und der Raiffeisenbank Plankstetten hat das Verwaltungsgericht Frankfurt nun ein klares Urteil gefällt: Die Klagen ehemaliger Vorstandsmitglieder der Bank sind abgewiesen worden.
Hintergrund des Verfahrens war, dass die früheren Vorstände bei einer BaFin-Prüfung Behinderungen vorgenommen haben sollen. Das Gericht bescheinigte der Finanzaufsicht damit Recht in ihrem Vorgehen gegen die Bankvertreter.
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung von ungehinderten Kontrollen durch die Finanzaufsicht. Bankinstitute und ihre Organe sind verpflichtet, bei Prüfungen vollständig zu kooperieren.