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Pflegeheim-Kosten: Wann Kinder zur Kasse gebeten werden

31. August 2026· Florian Bergmann

Wenn das Sozialamt für die Pflege der Eltern aufkommt, kann es Kinder zur Rückzahlung verpflichten. Ein aktuelles Urteil schränkt diese Forderungen nun ein.

Viele Angehörige von Pflegebedürftigen müssen sich fragen: Wer trägt die hohen Kosten für ein Pflegeheim? Springt das Sozialamt ein, weil das Vermögen der Eltern nicht ausreicht, können die Behörden sich die Ausgaben von den Kindern zurückholen – das nennt sich Regress.

Allerdings sind die Möglichkeiten des Amts dabei nicht unbegrenzt. Ein neues Gerichtsurteil verschärft die Spielregeln weiter: Bei Geldschenkungen, die die Eltern früher gemacht haben, hat das Sozialamt weniger Zeit für Rückforderungen zur Verfügung. Dadurch sinkt das finanzielle Risiko für Kinder, die ihre Eltern unterstützt haben.

Wer sich unsicher ist, ob und wie sehr das Vermögen der Eltern gefährdet ist, sollte sich frühzeitig von Fachleuten beraten lassen – das schafft Klarheit und kann böse Überraschungen verhindern.

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