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Sparkasse Göttingen muss Konten der Roten Hilfe behalten

09. Oktober 2026· Carolin Hausmann

Ein Gericht zwingt die Sparkasse Göttingen erneut, die Bankkonten der linksextremen Organisation Rote Hilfe zu führen. Es ist bereits die dritte Niederlage für das Kreditinstitut.

Die Sparkasse Göttingen hat vor Gericht erneut eine Niederlage einstecken müssen. Das Finanzinstitut muss die Konten der Roten Hilfe, einer linksextremen Hilfsorganisation, weiterhin führen. Dies ist bereits die dritte juristische Niederlage für die Sparkasse in diesem Streit.

Die geplante Kontokündigung hatte seinerzeit für erhebliche Diskussionen gesorgt. Beobachter fragten sich damals, ob die Sparkasse möglicherweise auf Druck durch US-amerikanische Sanktionen reagiert hatte. Die Konten der Roten Hilfe waren daraufhin zum Streitpunkt geworden.

Mit dem erneuten Gerichtsurteil wird die Sparkasse verpflichtet, die Geschäftsbeziehung mit der Organisation fortzusetzen. Das Urteil unterstreicht die Grenzen, die Banken bei der Kontoführung beachten müssen.

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