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Steuerfalle für Selbstständige: Wenn die Mietwohnung zur Betriebsstätte wird

03. November 2026· Michael Reinhardt

Selbstständige sollten vorsichtig sein: Wer längere Zeit bei einem Kunden arbeitet und sich dort eine Wohnung mietet, läuft Gefahr, dass das Finanzamt diese als Betriebsstätte einstuft – mit steuerlichen Folgen.

Viele Selbstständige und Freiberufler sind mobil und arbeiten bei ihren Auftraggeber vor Ort. Wer sich dabei längerfristig eine Wohnung mietet, sollte sich der steuerlichen Risiken bewusst sein.

Das Finanzamt kann eine solche Mietwohnung nämlich als Betriebsstätte klassifizieren. Das hat zur Folge, dass weniger Ausgaben als Betriebskosten geltend gemacht werden können – etwa Fahrtkosten zwischen dem eigentlichen Wohnort und dem Einsatzort entfallen dann.

Wer längere Einsätze plant, sollte daher frühzeitig mit einem Steuerberater klären, wie die jeweilige Situation bewertet wird. So lassen sich böse Überraschungen bei der Steuererklärung vermeiden.

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