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Steuerfrei erben: Wann das Familienhaus keine Erbschaftsteuer kostet

23. August 2026· Florian Bergmann

Der Bundesfinanzhof eröffnet großzügige Spielräume bei der Erbschaftsteuer: Wer ein geerbtes Wohnhaus selbst nutzt, bleibt verschont – und auch der Garten kann mitgenommen werden.

Erben müssen beim Familienheim nicht automatisch tief in die Tasche greifen. Wer die geerbte Immobilie selbst bezieht und dort seinen Lebensmittelpunkt schafft, kann sich die Erbschaftsteuer sparen – und das gilt für größere Grundstücke als oft gedacht.

Der Bundesfinanzhof legt diese Vergünstigung deutlich großzügiger aus als früher. Besonders beim Thema Garten zeigt sich die Behörde kulant: Auch ein großflächiges Gartengrundstück bleibt in vielen Fällen steuerfrei, wenn es zum geerbten Wohnhaus gehört. Voraussetzung ist allerdings, dass die künftige Eigentümerin oder der Eigentümer tatsächlich in dem Haus einzieht und es als Hauptwohnung nutzt.

Für Erben bedeutet diese Rechtsprechung konkret: Mit dem Umzug ins Familienheim lassen sich erhebliche Steuern sparen. Die genauen Grenzen hängen vom Einzelfall ab – eine Beratung mit einem Steuerexperten kann sich lohnen.

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