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Steuergericht schränkt Abzug für Privatfahrten ein

20. Juni 2026· Hitkanal.FM Redaktion

Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Wer einen Dienstwagen zur Verfügung hat, kann Dienstreisen mit dem eigenen Auto nur schwer von der Steuer absetzen.

Eine wichtige Entscheidung für alle Arbeitnehmer mit Firmenauto: Der Bundesfinanzhof hat die Voraussetzungen verschärft, unter denen man Dienstreisen mit dem Privatwagen steuerlich berücksichtigen kann. Wer bereits einen Dienstwagen gestellt bekommt, hat es deutlich schwerer, die Fahrtkosten für den eigenen Wagen geltend zu machen.

Das Gericht hat damit enge Grenzen gezogen, wann Privatfahrten für berufliche Zwecke steuerlich anerkannt werden – vor allem dann, wenn ein Firmenfahrzeug zur Verfügung steht. Die Entscheidung betrifft viele Pendler und Geschäftsreisende, die regelmäßig mit ihrem eigenen Auto zur Arbeit fahren oder Kundenbesuche machen.

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen relevant: Diese Regelung könnte Auswirkungen auf künftige Steuererklärungen haben und macht deutlich, dass das Finanzamt hier künftig strenger prüfen wird.

H
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