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Vermögensschutz für unverheiratete Paare

11. Oktober 2026· Nadine Sommer

Unverheiratete Partnerschaften haben ohne Trauschein weniger rechtliche Sicherheiten. Mit gezielter Planung lässt sich der Vermögensschutz aber auch ohne Ehe regeln.

Verheiratete Paare profitieren in Deutschland von zahlreichen gesetzlichen Regelungen – vom Erbrecht über Steuervergünstigungen bis hin zu Unterhaltsansprüchen. Wer bewusst auf die Hochzeit verzichtet, geht hingegen rechtlich leer aus und muss sich selbst schützen.

Das bedeutet aber nicht, dass unverheiratete Partner völlig schutzlos sind. Mit einer durchdachten Strategie lässt sich ein solider Rahmen schaffen: Testamente, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Erbverträge ermöglichen es, wichtige Belange selbstbestimmt zu regeln und die Vermögenssituation abzusichern.

Rechtliche Experten empfehlen ein strukturiertes Vorgehen mit mindestens sieben konkreten Maßnahmen, um finanzielle und persönliche Risiken zu minimieren. Professionelle Beratung hilft dabei, die individuelle Situation richtig zu durchdenken und die passenden Instrumente einzusetzen.

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