Wegzugsteuer: Auch Erben im Ausland können zur Kasse gebeten werden

Wer ins Ausland zieht, muss mit der Wegzugsteuer rechnen – doch auch Erben können davon betroffen sein. Experten empfehlen drei Strategien zur Vermögensabsicherung.
Die Wegzugsteuer ist eine oft unterschätzte Steuerbelastung: Viele Vermögende glauben, sicher zu sein, solange sie selbst in Deutschland ansässig bleiben. Doch der Gesetzgeber hat längst erkannt, dass auch die Migration von Erben zu Steuerpflichten führen kann.
Wer Vermögen an die nächste Generation weitergeben möchte, sollte die Mobilität der Erben nicht ignorieren. Zieht ein Erbe ins Ausland, kann dies die Wegzugsteuer aktivieren – mit erheblichen finanziellen Konsequenzen für die Erbmasse.
Finanzexperten empfehlen daher drei bewährte Schutzstrategien: Eine frühzeitige Vermögensstrukturierung, die Nutzung von Gestaltungsspielräumen bei der Nachfolgeplanung und die gezielte Beratung mit Blick auf internationale Strukturen. Mit der richtigen Planung lässt sich das Erbe effektiv vor unerwarteten Steuerzuschlägen bewahren.