Anwältin erklärt, worauf es bei einer Scheidung wirklich ankommt
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Gisela Schober / Kontributor
Thomas und Lisa Müller trennen sich nach 17 Jahren Ehe. Doch worauf kommt es in puncto Finanzen und Vermögen jetzt wirklich an?
Nun hat es auch Fußballprofi Thomas Müller (36) und seine Frau Lisa Müller (36) getroffen. Nach 17 Jahren Ehe wurde die Trennung bekannt gegeben. Eine Trennung ist kein Versagen, sondern häufig ein wichtiger Schritt in einen neuen Lebensabschnitt. Allerdings sollte er gut vorbereitet sein, insbesondere was die finanziellen Verhältnisse und das gemeinsame Vermögen angeht.
Sandra Günther, TV-Expertin, Co-Autorin und Podcasterin, spezialisiert sich als Rechtsanwältin auf Familien- und Strafrecht. Sie ist Teil unseres Expertennetzwerks EXPERTS Circle.
Worauf bei der Scheidung in Bezug aufs Vermögen achten?
Für den ersten Besuch bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht ist es unerlässlich, die Unterlagen parat zu haben, sofern es erforderlich sein sollte. Wichtige Dokumente zu Einnahmen, Lebensversicherungen, Rentenanwartschaften, Mieteinnahmen sollten unbedingt gesichert werden. Auch sollten Eheleute wissen, welche Konten existieren und die dazugehörigen Kontonummern kennen. Das ist so wichtig, da mit einer Trennung die finanziellen Angelegenheiten zu regeln sind.
Je mehr ein Ehepaar im Rahmen einer Zugewinngemeinschaft hinzugewonnen hat, desto mehr gibt es in der Regel zu tun. Im Fall von Lisa und Thomas Müller dürfte das gemeinsame Gestüt, von beiden wohl eine große Leidenschaft, auseinandergesetzt werden müssen. Entweder der eine überträgt es auf den anderen und wird ausbezahlt, oder es wird verkauft und der Erlös aufgeteilt, oder es wird diesbezüglich weiterhin gemeinsam gewirtschaftet.
Ein Ehevertrag spart Kosten und Zeit
Ein Ehevertrag, wie ihn auch Ralf Schumacher und Etiènne unterzeichnet haben, kann erhebliche Kosten einsparen und Klarheit bringen. In der Regel sind Eheverträge bei vermögenden Menschen somit die Regel und nicht die Ausnahme. Und wenn vermögende Paare einen Ehevertrag haben, in dem sie vorab Fragen des Zugewinnausgleichs und des nachehelichen Unterhalts geklärt haben, kann dies den Konflikt, der mit einer Trennung einhergeht, entschärfen. Dann gibt es oftmals nur noch wenige Streitpunkte.
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Einzig und allein die Scheidung ist dann noch zu beantragen. Ein Scheidungstermin dauert in der Regel nicht länger als 15 Minuten. Die schnellste Scheidung, die ich persönlich verhandelt habe, hat 5 Minuten und 18 Sekunden gedauert.
Ehevertrag auch bei Paaren ohne viel Geld nötig?
Ganz ehrlich? Nein. Wenn beide Eheleute nur über geringe Einkünfte und kein nennenswertes Vermögen verfügen, besteht häufig kein praktischer Bedarf für einen Ehevertrag. Sogar Trennungsunterhalt bleibt dann außen vor, da die Eheleute dann unter dem Selbstbehalt liegen und somit nicht leistungsfähig sind.
Gibt es außergerichtliche Scheidungen?
Die Scheidung muss zwingend von mindestens einem Anwalt vor einem Familiengericht beantragt werden. Nach Antragstellung geht der Antrag beim Familiengericht ein, dieses vergibt ein Aktenzeichen und stellt es dann der Gegenseite zu. Die wiederum hat dann die Pflicht, innerhalb einer Frist auf den Scheidungsantrag zu reagieren.
Es gilt: Entweder kann dem Scheidungsantrag zugestimmt werden, dieser zurückgewiesen werden oder ein selbstständiger Antrag auf Ehescheidung gestellt werden. Was ein Scheidungsverfahren in die Länge zieht, ist der sogenannte Versorgungsausgleich, welcher von Amts wegen durchzuführen ist. Dabei geht es um die Rentenanwartschaften, die die Eheleute in der Ehezeit erworben haben.
In einem Ehevertrag kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden. Hier ist jedoch darauf zu achten, dass der Ausschluss nicht sittenwidrig ist.
Eine Trennung muss keine Schlammschlacht werden
Insgesamt muss eine Trennung nicht in einer Schlammschlacht enden, wenn sie richtig vorbereitet ist und die Betroffenen ihre verletzten Emotionen im Griff haben. Dies ist erfahrungsgemäß nicht einfach, aber möglich.

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