Melanie Müller unterliegt in Berufung – Geldstrafe fällig
Das Berufungsgericht hat gegen die Schlagersängerin entschieden. Melanie Müller muss wegen des Hitlergrußes und Drogenbesitzes 3.500 Euro zahlen.
Die Schlagersängerin Melanie Müller ist vor Gericht mit ihrer Berufung gescheitert. Das Landgericht Leipzig befand die 36-Jährige in beiden Anklagepunkten für schuldig und verhängte am Montag eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro – insgesamt 3.500 Euro. Zusätzlich muss Müller die Verfahrenskosten der ersten Instanz tragen.
Der Fall geht auf ein Konzert im September 2022 zurück, bei dem Müller nach Angaben der Staatsanwaltschaft den Hitlergruß mehrfach gezeigt haben soll. Im August 2023 wurden zudem bei einer Wohnungsdurchsuchung 0,69 Gramm Kokain-Gemisch und eine Ecstasy-Tablette sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe von 90 Tagessätzen zu je 80 Euro gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Hinweise auf eine rechtsextreme Gesinnung Müllers liegen den Behörden nach eigenen Angaben nicht vor. Das Urteil ist damit rechtskräftig.