Gericht weist Ulmens Klage gegen Spiegel-Bericht größtenteils ab
Schauspieler Christian Ulmen ist mit seinem Eilantrag gegen eine Spiegel-Reportage über Vorwürfe seiner Ex-Frau Collien Fernandes weitgehend gescheitert. Das Hamburger Oberlandesgericht gab ihm nur in einem Punkt recht.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat den Eilantrag von Christian Ulmen gegen den Spiegel überwiegend abgelehnt. Von fünf angefochtenen Textpassagen darf der Verlag nur eine nicht mehr veröffentlichen – dabei handelt es sich um eine Darstellung eines spanischen Gerichtstermins, bei der laut Gericht unzureichend belegt war, dass Ulmen tatsächlich direkt geladen worden war.
Alle anderen beanstandeten Aussagen erklärte die Pressekammer für zulässig. Dazu gehören Berichte über Vorwürfe der Deepfake-Verbreitung, körperlicher Gewalt sowie psychischer Misshandlung durch seine Ex-Partnerin. Das Gericht sah hier die Kriterien für eine zulässige Verdachtsberichterstattung als erfüllt an. Auch die Veröffentlichung von Zitaten aus einer E-Mail Ulmens an seinen Anwalt wurde nicht beanstandet.
Bei seiner Entscheidung berücksichtigte das Gericht das öffentliche Interesse an der Auseinandersetzung mit digitaler Gewalt und möglichen Strafbarkeitslücken beim Umgang mit Deepfakes. Ulmen hat die Möglichkeit, sofortige Beschwerde einzulegen. Es handelt sich um eine presserechtliche Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz, nicht um ein strafrechtliches Urteil.