Christian Ulmen scheitert weitgehend mit Eilantrag gegen den „Spiegel”
von spot on news
08.05.2026, 15:25 Uhr
08. Mai 2026 um 15:25 Uhr
Die Pressestelle des Hanseatischen Oberlandesgerichts bestätigt: Christian Ulmen scheitert größtenteils mit seinem Eilantrag gegen den „Spiegel”.
Christian Ulmen (50) richtet seinen Antrag gegen den „Spiegel”-Verlag wegen eines Berichts über ihn. Nach Angaben der Pressestelle des Hanseatischen Oberlandesgerichts weist die Pressekammer vier von fünf Punkten des Eilantrags zurück. Lediglich in einem Punkt folgt das Gericht Ulmens Argumentation. Der Beschluss entsteht am 7. Mai 2026 im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Der „Spiegel” veröffentlicht die Entscheidung zuerst.
Christian Ulmen wird nur in einem Punkt bestätigt
Auslöser ist ein „Spiegel”-Beitrag vom 20. März 2026 mit dem Titel „Entblößt im Netz”. Online erscheint nahezu derselbe Text unter der Überschrift „Strafanzeige gegen Christian Ulmen – ‚Du hast mich virtuell vergewaltigt’”. In dem Artikel geht es insbesondere um Vorwürfe seiner früheren Ehefrau Collien Fernandes (44), um Fake-Pornografie und digitale Gewalt sowie um Anschuldigungen körperlicher und psychischer Gewalt. Ulmen versucht, mehrere Textstellen aus dieser Berichterstattung verbieten zu lassen.
Durchsetzen kann er sich nur hinsichtlich einer Schilderung zu einem Gerichtstermin vor dem Bezirksgericht in Palma de Mallorca im März 2026. Diese Passage darf der „Spiegel” künftig nicht mehr verbreiten. Nach Bewertung des Landgerichts vermittelt der Text den Eindruck, Ulmen sei von dem spanischen Gericht persönlich zum Erscheinen aufgefordert worden und sei dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Der Verlag habe jedoch nicht ausreichend glaubhaft dargelegt, dass es eine entsprechende, direkt an Ulmen gerichtete Ladung tatsächlich gegeben habe.
Deepfakes und Gewaltvorwürfen zulässig
Alle weiteren beanstandeten Aussagen erklärt die Pressekammer für rechtlich zulässig. Nach ihrem Verständnis entsteht in dem Artikel nicht der Verdacht, Ulmen habe Deepfake-Videos eigenhändig produziert. Der Verdacht, er könnte fremd erstellte Deepfake-Videos mit Abbildungen seiner früheren Ehefrau verbreitet haben, ergebe sich allerdings aus dem Gesamtzusammenhang der Veröffentlichung. Für diese Verdachtsberichterstattung liege nach Ansicht des Gerichts der erforderliche Mindestbestand an Beweistatsachen vor.
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Auch die Passagen zu möglichen körperlichen Übergriffen oder Körperverletzungen gegenüber Collien Fernandes lässt das Gericht zu. Gleiches gilt für den Vorwurf, Ulmen habe seine Ex-Frau im Januar 2023 auf Mallorca körperlich misshandelt oder sie gewaltsam am Verlassen der Wohnung gehindert. Die Pressekammer sieht die Kriterien einer zulässigen Verdachtsberichterstattung als erfüllt an.
Zitate aus E-Mail an den Verteidiger bleiben erlaubt
Ohne Erfolg bleibt zudem Ulmens Versuch, dem „Spiegel” die Wiedergabe auszugsweiser wörtlicher Zitate aus einer E-Mail an seinen Verteidiger zu untersagen. Das Gericht beanstandet auch die Passage nicht, in der Ulmen mit dem Satz zitiert wird, er habe „leider einen sexuellen Fetisch“ entwickelt. Diese Formulierung ordnet die Kammer nicht dem absolut geschützten Kernbereich der Intimsphäre zu, sondern der sogenannten Geheimsphäre, die einer Abwägung zugänglich ist.
Im Ergebnis gewichtet das Gericht die Rechte des Verlags höher. Ausschlaggebend sei unter anderem das öffentliche Interesse an der Auseinandersetzung mit digitaler Gewalt und möglichen Strafbarkeitslücken beim Umgang mit Deepfake-Inhalten.
Rechtsmittel für Ulmen und „Spiegel” möglich
Das Landgericht betont zugleich, dass es sich um eine presserechtliche Entscheidung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes handelt, nicht um ein strafrechtliches Urteil. Ulmen hat die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung sofortige Beschwerde einzulegen. Soweit die einstweilige Verfügung ergangen ist, kann wiederum der „Spiegel”-Verlag beim Landgericht Hamburg Widerspruch einlegen.
Von (dr/spot)
Der Fall Ulmen/Fernandes
Die Vorwürfe gegen Ulmen wurden zunächst im Spiegel öffentlich gemacht und später auch von Fernandes selbst thematisiert.
Das Magazin „Spiegel“ gab Ulmen eine Möglichkeit zur Stellungnahme. Dessen Anwälte boten den Journalisten ein Hintergrundgespräch an. Auf einen Teil der Vorwürfe gingen sie demnach ein. Aus dem Gespräch dürfte aber nicht berichtet werden.
Auf eine BUNTE.de-Anfrage ließ Christian Ulmens Anwalt am 19. März verlauten, dass „unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung verbreitet“ werden. Rechtliche Schritte sollen eingeleitet werden. Am 27. März folgte dann die Veröffentlichung eines Informationsschreibens, in dem Deepfake- und einseitige Gewaltvorwürfe dementiert wurden.
Nach der Anzeige von Fernandes wurden Vorermittlungen eingeleitet. Bisher ist unklar, wie das Verfahren weitergeht. Für Christian Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.
Sie sind nicht alleine
Opfer von häuslicher Gewalt fühlen sich oft alleine und haben Angst davor, sich Hilfe zu suchen – meist aus Angst davor, im Gegenzug Gewalt zu erfahren. An diese Hilfestellen können Sie sich wenden:
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 116 016
- Sprachen: Deutsch (Anruf und Chat) und weitere Sprachen durch einen Dolmetschdienst (Anruf)
- Telefonzeiten: Rund um die Uhr verfügbar
- Chat-Zeiten: Montag bis Sonntag, von 12 bis 20 Uhr
Opfertelefon Weißer Ring: 116 006
- Bundesweit für Betroffene
- Rund um die Uhr verfügbar
- Online-Beratung
- 400 Beratungsstellen vor Ort in ganz Deutschland
Auch Kinder und Männer werden Opfer von häuslicher Gewalt. Hier finden Sie Hilfe:
Hilfe für Kinder
- Das Kindertelefon der Nummer gegen Kummer: 116 111
- Montag bis Samstag: 14 bis 20 Uhr
Hilfe für Männer:
- Hilfetelefon Gewalt an Männern: 0800 1239900
- Online-Chatfunktion



