Alfons Schuhbeck bleibt vorerst außerhalb des Gefängnisses
Der verurteilte Star-Koch muss seine Haftstrafe nicht antreten, obwohl die Frist für die gesundheitsbedingte Unterbrechung abgelaufen ist. Grund sind offene Fragen zur medizinischen Betreuung.
Der Münchner Stargazekok Alfons Schuhbeck wird vorerst nicht ins Gefängnis gehen müssen. Obwohl die gesundheitsbedingte Aussetzung seiner Haftstrafe am Montag endete, bleibt sie weiterhin unterbrochen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft München I muss zunächst geklärt werden, wie die notwendige ärztliche Behandlung des an Krebs erkrankten 76-Jährigen im Gefängnis fortgesetzt werden kann.
Schuhbeck war im Juli zu vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht München I befand ihn unter anderem der Insolvenzverschleppung, des Betrugs und des vorsätzlichen Bankrotts schuldig. Der Koch räumte die Vorwürfe ein und entschuldigte sich im Prozess bei allen, die durch sein Handeln geschädigt wurden.
Schuhbecks Unternehmen – darunter mehrere Restaurants, ein Gewürzladen und ein Partyservice – haben einen erheblichen Schuldenberg von etwa 27 Millionen Euro hinterlassen. Nach Aussage des Insolvenzverwalters wird vermutlich nur ein kleiner Teil dieser Summe an die Gläubiger zurückgezahlt werden können.