„Genug Beweismaterial“: Anwalt spricht über Prozess gegen Marius Borg Høiby
Am 3. Februar beginnt der Prozess gegen Kronprinzessin Mette-Marits Sohn Marius Borg Høiby. BUNTE.de sprach mit einem norwegischen Anwalt über den Fall, der seit Monaten für Schlagzeilen sorgt.
24 Verhandlungstage sind für den Prozess gegen Marius Borg Høiby (27) angesetzt. Der älteste Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit (52) und Stiefsohn von Kronprinz Haakon (52) wurde von der Osloer Staatsanwaltschaft in 32 Fällen angeklagt, darunter Vergewaltigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Die Gerichtsverhandlung beginnt am 3. Februar und soll sich über sieben Wochen erstrecken.
Seit Monaten beherrscht Marius nicht nur die norwegischen Schlagzeilen, auch international ist das Interesse an dem Fall groß. Wie streng ist die Rechtslage? Welche Höchststrafe erwartet Marius? Hat er durch seinen Bezug zur Königsfamilie einen Vorteil? BUNTE.de sprach mit dem norwegischen Rechtsanwalt Patrick Lundevall-Unger.
Konsequenzen für Marius Borg Høiby: „Das norwegische Recht ist hier sehr streng“
Mehrere Klägerinnen hatten eine geschlossene Verhandlung beantragt, Marius Borg Høiby hingegen hatte nichts gegen einen öffentlichen Prozess einzuwenden. „Für die Geschädigten sehe ich es kritisch, dass deren Aussagen nicht hinter geschlossenen Türen stattfinden“, sagt Patrick Lundevall-Unger. „Erfahrungsgemäß ist es so, dass man dann weiter unter Druck gesetzt wird. Sollte eine der Geschädigten über Ihren Anwalt ein Begehren einreichen, dass deren Aussage hinter verschlossenen Türen stattfindet – das heißt, dass nur schreibende Presse dabei ist – gehe ich davon aus, dass dieses von dem Gericht genehmigt wird.“
Marius Borg Høiby ist in vier Fällen der Vergewaltigung angeklagt, diese könnten ihm nun zum Verhängnis werden. „Das norwegische Recht ist hier sehr streng“, erklärt der Rechtsanwalt. „Høiby riskiert bis zu 16 Jahre Haft, sollte er bei sämtlichen Punkten verurteilt werden. Hier ist es anzumerken, dass nach dem norwegischen Recht eine Vergewaltigung anders ausgelegt wird als nach dem deutschen Recht. Das norwegische Recht definiert eine Vergewaltigung schon bei einer Penetration.“ Vor Gericht zu beweisen, dass tatsächlich eine Vergewaltigung stattgefunden hat, ist in vielen Ländern schwierig. In Marius‘ Fall scheint die Beweislage jedoch erdrückend zu sein.
Google-Suchanfragen „aus rechtlicher Sicht dramatisch“
„Da der Vergewaltigungsparagraf hier in Norwegen sehr weit gefächert ist, liegt hier das schwerste Delikt vor“, sagt Patrick Lundevall-Unger. „Er verteidigt sich mit einem Einverständnis zum Geschlechtsverkehr, welches natürlich aus meiner Sicht schwer bei Gericht aufrechtzuerhalten ist. Hier liegt genug Beweismaterial vor, was die Ermittlungsbehörde auf seinen digitalen Datenträger gefunden hat. Der Umstand, dass er selbst Wörter wie ‚Vergewaltigung‘ und ’sexuelle Nötigung‘ auf Google recherchiert hat, bevor es zu den Handlungen gekommen ist, ist für Høiby aus rechtlicher Sicht dramatisch.“
Bewährung oder Haftstrafe für Marius Borg Høiby?
Nach jetzigem Stand soll Marius Borg Høiby am zweiten Prozesstag aussagen. „Sollte er bei den Vergewaltungsdelikten freigesprochen werden, wird er nur nach seinem Eingeständnis verurteilt“, erklärt der norwegische Rechtsanwalt. „Er ist für vier Vergewaltungsdelikte, Misshandlungen, Gewalt, Drohungen und Sachbeschädigung angeklagt. Er hat ein teilweises Geständnis bei einer Geschädigten eingeräumt, hier jedoch nur, dass Drohungen von ihm getätigt wurden. Wird er nur für diese Delikte verurteilt, kann es zu einer Bewährungsstrafe führen, wird er für alle Delikte verurteilt, folgen mehrere Jahre Haftstrafe.“
„Eine taktische Maßnahme, um eine Strafmilderung erreichen zu können“
Im Oktober berichtete der Sender „TV 2 Norge“, dass sich Marius erneut in Suchtbehandlung begeben habe. Seine Anwälte bestätigten die Meldung, nannten jedoch keine Details. „Es wird ihm strafmildernd zugutekommen, wenn dies wirklich der Fall war“, so Lundevall-Ungers Einschätzung. „Es ist jedoch bisher nie konkret bestätigt worden, wie lange er in der Behandlung in England war. Seine Anwälte müssen das konkret dokumentieren – sollte es der Fall sein, wird es strafmildernd berücksichtigt. Ich jedoch meine, dass es nur eine taktische Maßnahme war, um eine Strafmilderung eventuell erreichen zu können.“
Eine bevorzugte Behandlung kann Marius, dem auch der Diplomatenpass entzogen wurde, durch seine Nähe zur Königsfamilie nicht erwarten. „Es nutzt Høiby gar nichts, dass er zur königlichen Familie gehört“, sagt der Rechtsanwalt. „Ganz im Gegenteil, er ist formell nicht Teil der Königsfamilie. Die Last, dass Prinzessin Mette-Marit dem Königshaus angehört, macht die Situation für ihn noch schwieriger.“

Im Video: Norwegen hat Marius den Diplomatenpass entzogen.
Julian Parker/UK Press via Getty Images
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