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Kessler-Zwillinge: Letzter Wunsch bleibt unerreichbar

21. November 2025· Hitkanal.FM Redaktion

Alice und Ellen Kessler wollten nach ihrem Tod gemeinsam mit ihrer Mutter und ihrem Hund in einer Urne bestattet werden. Das deutsche Recht macht diesen Wunsch unmöglich.

Die verstorbenen Kessler-Zwillinge hatten einen emotionalen letzten Willen: Sie sollten zusammen mit ihrer 1977 gestorbenen Mutter Elsa und ihrem geliebten Pudel Yello in einer gemeinsamen Urne ihre letzte Ruhe finden. Diesen Wunsch hatten sie testamentarisch festgehalten. Doch die deutsche Rechtslage macht eine Umsetzung unmöglich.

Nach deutschem Bestattungsrecht ist es verboten, mehrere Personen in einer einzigen Urne beizusetzen. Noch stricter: Auch die Asche von Haustieren darf nicht hinzugefügt werden. Selbst Friedhöfe mit speziellen Mensch-Tier-Grabstätten erlauben lediglich eine separate Beisetzung nebeneinander, nicht gemeinsam in einer Urne. Im Ausland wie den Niederlanden oder Tschechien gelten teilweise andere Regelungen, doch sobald eine Urne nach Deutschland überführt wird, greift das deutsche Recht wieder.

Allerdings gibt es Hoffnung auf Veränderung: Mehrere Bundesländer lockern ihre Bestattungsgesetze auf. Bremen erlaubt beispielsweise bereits die Beisetzung von Haustierasche als Urnenbeigabe in menschlichen Gräbern. Vereine und politische Initiativen kämpfen deutschlandweit dafür, das Bestattungsrecht moderner und individueller zu gestalten – vielleicht auch inspiriert durch den prominenten Fall der Kessler-Schwestern.

H
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