Revision abgewiesen: Michael Wendler ist jetzt offiziell vorbestraft

Revision abgewiesen: Michael Wendler ist jetzt offiziell vorbestraft
Schlagersänger

Revision abgewiesen: Michael Wendler ist jetzt offiziell vorbestraft

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Autorenprofil: Leonie

von Leonie Winstermann

22.10.2025, 19:53 Uhr

22. Oktober 2025 um 19:53 Uhr

Michael Wendler hat versucht, mit einer Revision gegen ein Gerichtsurteil vorzugehen – doch ohne Erfolg. Der Sänger ist jetzt offiziell vorbestraft.

Das Gericht hatte Michael Wendler zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt – insgesamt also 15.000 Euro. Gegen dieses Urteil legte der Wendler Revision ein. Diese wurde nun zurückgewiesen, wie „t-online“ berichtet.

Das Urteil gegen Michael Wendler ist inzwischen rechtskräftig

Michael Norberg, wie der Musiker mit bürgerlichem Namen heißt, wurde bereits 2023 vom Amtsgericht Dinslaken zu einer Geldstrafe verurteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Künstler längst in den USA und erschien nicht persönlich vor Gericht. Nach dem Urteil legte sein Anwalt Berufung ein, doch Wendler setzte auch vor dem Landgericht Duisburg – erneut ohne Erfolg – auf einen Freispruch.

„Das Urteil vom 19. März ist daher seit dem 7. Oktober rechtskräftig“, bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Duisburg am Mittwoch (22. Oktober) gegenüber „t-online“. Michael Wendler ist damit offiziell vorbestraft. 

Gerichtsschlappe für den Wendler: Der Schlagersänger ist jetzt offiziell vorbestraft

Gerichtsschlappe für den Wendler: Der Schlagersänger ist jetzt offiziell vorbestraft IMAGO / Panama Pictures

Im Rahmen einer Revision wird nicht die Frage der Schuld oder Unschuld verhandelt. Vielmehr überprüft das Gericht, ob im ursprünglichen Verfahren Rechtsfehler aufgetreten sind, wie beispielsweise Verfahrensmängel, eine fehlerhafte Interpretation von Gesetzen oder eine unzutreffende Bewertung von Beweisen.

Im Revisionsverfahren am Landgericht Duisburg konnten jedoch keine solchen Fehler festgestellt werden, weshalb die Revision abgelehnt wurde. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die bestehende Urteilsentscheidung.

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