Bundessozialgericht ordnet Neuverhandlung im Fall Samuel Koch an
Der Moderator kämpft weiterhin um die Anerkennung seines Unfalls bei "Wetten, dass..?" als Arbeitsunfall. Das Bundessozialgericht hat die Sache jetzt zur Überprüfung zurückverwiesen.
Im jahrelangen Rechtsstreit um Samuel Kochs Unfall bei "Wetten, dass..?" gibt es eine neue Entwicklung: Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, dass der Fall erneut verhandelt werden muss. Das höchste deutsche Gericht dieser Art hob das bisherige Urteil auf und verwies die Angelegenheit an das Landessozialgericht Baden-Württemberg zurück.
Bislang war Koch kein Versicherungsschutz als Arbeitnehmer, quasi-Arbeitnehmer oder Ehrenamtler zugebilligt worden. Das Bundessozialgericht sieht nun aber die Möglichkeit, dass Koch als nicht versicherter Unternehmer Anspruch auf Leistungen haben könnte. Die Richter betonten, dass dies abhängig davon ist, ob Kochs Vater, der das Unfallfahrzeug steuerte, zivilrechtlich zum Schadensersatz verpflichtet ist.
Koch war am 4. Dezember 2010 während einer Live-Sendung schwer verletzt worden. Der damals 23-Jährige versuchte, mit Sprungstiefeln mehrere entgegenkommende Autos zu überspringen und zog sich bei einem Sturz eine Querschnittslähmung zu. Seither kämpft er vor Gericht um die Anerkennung als Arbeitsunfall und damit verbundene Leistungen.