Wegen Florian Silbereisen: Schlagerstar Maite Kelly sagt geplanten Auftritt ab

Wegen Florian Silbereisen: Schlagerstar Maite Kelly sagt geplanten Auftritt ab
Wegen Florian Silbereisen

Schlagerstar Maite Kelly sagt geplanten Live-Auftritt ab

privat

Ina Milert

von Ina Milert

05.01.2026, 06:12 Uhr

05. Januar 2026 um 06:12 Uhr

Maite Kelly plant um: Ein geplanter Live-Auftritt wird um ein Jahr verschoben. Der Schlagerstar steht dafür auf einer anderen großen Bühne.

Florian Silbereisen (44) sorgt am 5. und 6. Juni 2026 mit dem „Schlagerbooom Open Air“ erneut für Sommerstimmung in Kitzbühel – und das bereits zum vierten Mal in Folge.

Die ersten Stars für das Event stehen schon fest: Laut „Kitzbuehel.com“ werden unter anderem Andrea Berg, Andreas Gabalier, Dieter Bohlen, Mireille Mathieu, Andy Borg, Maite Kelly und DJ Ötzi auftreten. 

Die beiden letzten müssen dafür allerdings ihren Terminplan ändern.

Maite Kelly kann Auftritt in der Schweiz nicht wahrnehmen

Maite Kelly war am selben Tag für die Schweizer Veranstaltung ‚Schlager uf’m Hof‘ eingeplant. Die Organisatoren erklären: Aufgrund einer Terminüberschneidung […] kann Maite Kelly ihren bestätigten Auftritt am 6. Juni 2026 in Schönenbuch leider nicht wahrnehmen.“

Stattdessen wird Melissa Naschenweng bei „Schlager uf’m Hof“ auftreten – die allerdings versäumt dann den „Schlagerbooom“. 

Maite Kelly, die kürzlich über ihren Vater ausgepackt hat, wird voraussichtlich 2027 in Schönenbuch dabei sein: „Für alle Maite-Kelly-Fans: Bitte nicht traurig sein. Maite Kelly wird 2027 bei uns in Schönenbuch auftreten – Save the Date: 5. Juni 2027!“

Wilde Liebesnacht: Maite Kelly mit pikantem Song bei Florian Silbereisen

Wilde Liebesnacht: Maite Kelly mit pikantem Song bei Florian Silbereisen IMAGO / Christian Schroedter

DJ Ötzi verschiebt Live-Auftritt für Silbereisen

Ursprünglich sollte DJ Ötzi am 6. Juni 2026 beim Apoldaer Musiksommer mit seiner Band spielen. Aufgrund seines Engagements bei Florian Silbereisen in Kitzbühel wird dieses Konzert nun auf den 12. Juni 2026 verlegt.

Absagen trotz Vertrag? Möglich macht das die sogenannte „TV-Klausel“, eine Standardklausel in Gastspiel- oder Auftrittsverträgen von Künstlern und Veranstaltern, vor allem im Musik- und Unterhaltungsbereich. Sie erlaubt es dem Künstler, sich von der Vertragsverpflichtung zu entbinden, falls ein Fernsehangebot (z. B. für eine Prime-Time-Sendung) vorliegt.

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