Sportgerichtshof verurteilt Alves zu Entschädigung
Der Internationale Sportgerichtshof hat entschieden: Der ehemalige Fußball-Profi Dani Alves muss seinen mexikanischen Ex-Klub UNAM Pumas wegen der vorzeitigen Vertragsauflösung entschädigen.
Der 42-jährige Brasilianer Dani Alves muss nach einem Schiedsspruch des Internationalen Sportgerichtshofs seinen früheren mexikanischen Arbeitgeber UNAM Pumas entschädigen. Grund ist die vorzeitige Auflösung seines Vertrages, die der Klub nach Alves' Verhaftung 2023 vorgenommen hatte. Die genaue Summe wurde nicht bekanntgegeben, allerdings hatte der Verein ursprünglich Ausgleichszahlungen in Höhe von über 6 Millionen US-Dollar gefordert.
Im Hintergrund stand eine Vergewaltigungsanklage gegen Alves in Spanien. Nach seiner Festnahme in Barcelona im Januar 2023 verurteilte ihn ein Gericht zunächst zu viereinhalb Jahren Haft. Ein Berufungsgericht sprach ihn im März jedoch frei, da die Aussagen der Klägerin als nicht ausreichend glaubwürdig bewertet wurden.
Das Entschädigungsklausel des Vertrags sah vor, dass Alves zahlen müsse, sollte er in einen öffentlichen Skandal verwickelt sein. Obwohl er gerichtlich freigesprochen wurde, aktivierte das Schiedsverfahren diese Regelung aufgrund seiner Verwicklung in den Fall selbst.