Marius Borg Høibys Ex Juliane Snekkestad erwägt Berufungsantrag

Marius Borg Høibys Ex Juliane Snekkestad erwägt Berufungsantrag
Verfahren wurde eingestellt

Marius‘ Ex Juliane Snekkestad erwägt Berufungsantrag

von Nadine Miller

12.03.2026, 07:36 Uhr

12. März 2026 um 07:36 Uhr

Juliane Snekkestad wünscht eine Wiederaufnahme ihres Falles. Das Verfahren von ihr gegen ihren Ex-Freund Marius Borg Høiby wurde im Juni 2025 eingestellt.

Juliane Snekkestad, die von 2017 bis 2022 mit Marius Borg Høiby (29), dem Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit (52), liiert war, verfolgt den Strafprozess gegen ihn – wie viele Norweger. Anfangs hatte sie selbst Opferstatus, das Verfahren wurde jedoch im Juni 2025 eingestellt. Nun denkt Juliane darüber nach, doch noch in Berufung zu gehen.

Juliane Snekkestad möchte Wiederaufnahme ihres Falls

Nachdem Marius Ende August 2024 wegen mutmaßlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung festgenommen wurde, meldeten sich seine Ex-Freundinnen Nora Haukland und Juliane Snekkestad zu Wort. In den sozialen Medien beschuldigte Juliane Marius der psychischen und physischen Gewalt.

Auch Juliane erhielt nach einer Vernehmung offiziellen Opferstatus und gab mehrfach Auskunft über die gewalttätige Beziehung mit Marius. Die Polizei stellte das Verfahren allerdings ein – unter anderem wegen Verjährung und Beweisproblemen. Zudem habe Marius den Missbrauch innerhalb der engen Beziehung bestritten.

Ex Juliane reagiert auf Marius Borg Høibys Aussagen

Am 10. März 2026 erklärte Anwalt John Christian Elden gegenüber der Zeitung „VG“: „Sie hat auf Aussagen reagiert, die Høiby vor Gericht über sie gemacht hat, und bedauert, dass sie sich im vergangenen Jahr nicht über die Einstellung des Verfahrens beschwert hat.“

Elden fügte hinzu: „Sie hat versucht, das hinter sich zu lassen, möchte nun aber, dass ich die Möglichkeit prüfe, den Fall gegen den Angeklagten erneut aufzugreifen. Ich habe den Auftrag angenommen, muss jedoch erst meine Arbeit tun, bevor eine Schlussfolgerung gezogen werden kann. Zunächst einmal sind ergänzende polizeiliche Vernehmungen angebracht, aber wir wollen nichts überstürzen.“

Reguläre Frist für Beschwerde schon abgelaufen

Marius‘ Anwalt Petar Sekulic äußerte sich ebenfalls gegenüber „VG“: „Alles andere als eine Einstellung dieses Verfahrens wäre sehr überraschend. Eine Beschwerde gegen die Einstellung wäre ebenso überraschend. Darüber hinaus haben wir keine weiteren Kommentare.“

Laut „VG“ beträgt die reguläre Frist, um gegen eine Verfahrenseinstellung Beschwerde einzulegen, drei Wochen. Bei Julianes Fall ist diese Frist bereits abgelaufen. Die Polizei kann die Ermittlungen nur wieder aufnehmen, wenn neue Beweise oder relevante Informationen vorliegen oder sich andere Umstände ergeben, die eine erneute Prüfung rechtfertigen. Dann könnte ein Anwalt die Staatsanwaltschaft bitten, den Fall erneut zu prüfen.

Als das Verfahren im Juni 2025 eingestellt wurde, sagte Julianes damaliger Anwalt Petter J. Grødem: „Sie hat Verständnis für dieses Ergebnis. Gleichzeitig ist sie natürlich enttäuscht, dass er sich nicht für das verantworten muss, was sie durchgemacht hat.“

Mit Material von Dana Press

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