Bundesgerichtshof: Einziehung von Berliner Clan-Immobilien rechtmäßig

Bundesgerichtshof: Einziehung von Berliner Clan-Immobilien rechtmäßig

Mehrere sogenannte Clan-Immobilien sind in das Eigentum des Landes Berlin übergegangen. Hintergrund ist ein Urteil des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2024, das nun rechtskräftig geworden ist. Wie jetzt erst bekannt wurde, hatte der Bundesgerichtshof die Revision von Betroffenen bereits im März als unbegründet verworfen. In der Folge gehören fünf Immobilien, zwei Grundstücke und drei Wohnungen nun Berlin, wie die Senatsjustizverwaltung auf Anfrage mitteilte.

Die Objekte werden einer arabischstämmigen Großfamilie zugerechnet und gehören zu insgesamt 77 Immobilien, die im Sommer 2018 in einer spektakulären Aktion vorläufig sichergestellt wurden. Ihr damaliger Wert wurde auf rund neun Millionen Euro beziffert. Ermittler gehen davon aus, dass die Häuser und Grundstücke nicht mit legalem Geld erworben wurden.

Berliner Justizsenatorin lobt Entscheidung

Justizsenatorin Felor Badenberg wertete die aktuelle BGH-Entscheidung als wichtig für das weitere Vorgehen im Kampf gegen Organisierte Kriminalität. »Gerade in Berlin, wo Ermittlungs- und Einziehungsverfahren im Bereich der Organisierten Kriminalität eine besondere Rolle spielen, schafft die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wichtige Rechtssicherheit«, sagte die CDU-Politikerin. »Sie bestätigt, dass die Einziehung von Immobilien rechtmäßig erfolgen kann, wenn deren Herkunft aus Straftaten überzeugend festgestellt wird.«

Im vorliegenden Fall standen zwei damals 40 und 72 Jahre alte Männer, der Jüngere lebt seit Jahrzehnten in Berlin, der 72-Jährige im Libanon, in einem sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren vor Gericht. Die Männer sollten zwischen Dezember 2013 und Mai 2019 Immobilien erworben haben.

Rechtsstreit noch nicht beendet

Von den 2018 sichergestellten Immobilien sind bislang die wenigsten geräumt. Die Betroffenen wehren sich gegen deren Verlust und schöpfen dabei in der Regel alle Rechtsmittel aus. So hatte das Berliner Kammergericht zuletzt entschieden, dass sich die Vorinstanz erneut mit der Sicherstellung von 58 der 77 Immobilien befassen muss, diesmal in mündlicher Verhandlung. Zunächst hatte das Landgericht Berlin den Fall lediglich per Beschluss entschieden. Wann dies erfolgt, ist noch offen.

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