Immobilien: Fall Reppegather: Insolvenzverwalter hält Wiederaufnahme des Verfahrens für möglich

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Immobilien: Reppegathers Insolvenzverwalter hält Neueröffnung für möglich

Peter Minuth hielt sich bislang öffentlich bedeckt. Nun geht der Insolvenzverwalter auf Ex-Gläubiger zu – und macht ihnen Hoffnung auf eine Wiederaufnahme von Uwe Reppegathers Insolvenzverfahren.
René Bender, Michael Verfürden 05.05.2026 – 19:57 Uhr Artikel anhören

Uwe Reppegather: In der Immobilienbranche gilt er als einer der mächtigsten Akteure in Deutschland. Foto: picture-alliance / SCHROEWIG/Baganz

Düsseldorf. Insolvenzverwalter Peter Minuth macht Ex-Gläubigern des unter Bankrottverdacht stehenden Immobilienunternehmers Uwe Reppegather Hoffnung auf eine Wendung in dessen bereits abgeschlossenem Fall.

In einem Schreiben von Mitte April teilte der Jurist mit: „Ich halte es grundsätzlich nicht für ausgeschlossen, dass das (ehemalige) Insolvenzverfahren wieder eröffnet werden kann.“

Reppegather konnte sein Insolvenzverfahren im April 2025 mit einem Insolvenzplan beenden und gilt seither als schuldenfrei. Seine Gläubiger erhielten eine Quote von 0,72 Prozent auf Forderungen von 1,6 Milliarden Euro. Schon die Aussicht auf eine Neueröffnung des Verfahrens dürfte dem Fall neue Brisanz verleihen.

Zunächst gelte es jedoch, die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Düsseldorf abzuwarten, erklärt Minuth in seinem Schreiben an die Gläubiger. Eine verlässliche Bewertung sei ohne gesicherte Erkenntnisse der Ermittler nicht möglich, so der Jurist.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wirft Reppegather unter anderem Betrug, Bankrott und Untreue vor. Der Unternehmer und weitere Beschuldigte sollen große Teile von Reppegathers Privatvermögen vor der Insolvenz auf Konten Dritter verschoben haben. Der Schaden soll den Ermittlern zufolge im hohen zweistelligen Millionenbereich liegen. Reppegather weist die Vorwürfe zurück.

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