Ruhestand: Darf der Staat Renten kürzen? Welche Eingriffe rechtlich möglich sind

Ruhestand: Darf der Staat Renten kürzen? Welche Eingriffe rechtlich möglich sind

Berlin. Noch hat sich die Rentenkommission nicht darauf geeinigt, wie sich das Renteneintrittsalter künftig entwickeln soll. Doch die Tendenz ist bereits klar: Die Deutschen sollen perspektivisch später in den Ruhestand gehen. So soll die Rentenkasse geschont werden – und vor allem der Bundeshaushalt, der schon jetzt jährlich 100 Milliarden Euro zuschießen muss.

Gewerkschaften warnen bereits vor drohendem „Rentenklau“. Ein höheres gesetzliches Renteneintrittsalter „bedeutet eine Rentenkürzung“, sagt etwa IG-Metall-Sozialvorstand Hans-Jürgen Urban. Die würde insbesondere die junge Generation mit Abschlägen bei der Rente bezahlen müssen. Verdi-Chef Frank Werneke spricht von „einer Zumutung“, die „faktisch zu einer zusätzlichen Rentenkürzung führen würde“.

Im Prinzip ist das auch die Haltung der SPD: „Keine Erhöhung des Renteneintrittsalters“, lautet der geltende Beschluss des Parteipräsidiums. Führende Sozialdemokraten wie Partei-Co-Chefin Bärbel Bas hatten jedoch bereits Bereitschaft signalisiert, diese harte Linie aufzuweichen.

Das wirft die Frage auf: Darf der Staat einmal erworbene Rentenansprüche überhaupt kürzen? Darf er Bürgern das Recht nehmen, zu den bisher geltenden Bedingungen in Rente zu gehen?

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