In den USA werden die Regelungen für die Todesstrafe auf Bundesebene nach Angaben des Justizministeriums verschärft. Zu den angekündigten Maßnahmen gehöre zudem die Wiedereinführung der Verfahrensregeln für die Giftspritze aus der ersten Amtszeit von Präsident Donald Trump, teilte das Ministerium mit . Künftig sollen Erschießungskommandos, der elektrische Stuhl und der Erstickungstod durch Gas als Methoden für Hinrichtungen auf Bundesebene zugelassen werden. Interne Abläufe sollten gestrafft werden, um Verfahren zur Todesstrafe zu beschleunigen.
Die neuen Vorgaben sollen sicherstellen, dass das Ministerium Todesurteile auch dann vollstrecken kann, wenn bestimmte Medikamente fehlen – etwa bei der Giftspritze. Pharmafirmen weigern sich zunehmend, ihre Präparate für Hinrichtungen an Gefängnisse zu verkaufen. Dies liegt teilweise an einem Exportverbot der Europäischen Union (EU). US-Gefängnisse müssen daher oft auf kleinere, weniger regulierte Apotheken ausweichen, die Kopien der Medikamente herstellen.
Der amtierende Justizminister Todd Blanche habe zudem die Beantragung der Todesstrafe gegen neun Personen genehmigt. Zuvor hatte das Ministerium ein unter Trumps Vorgänger Joe Biden verhängtes Moratorium für Hinrichtungen auf Bundesebene aufgehoben.
Todesstrafe in vielen Bundesstaaten gesetztlich vorgesehen
»Die Vorgängerregierung hat ihre Pflicht zum Schutz der amerikanischen Bevölkerung vernachlässigt, indem sie sich weigerte, die gefährlichsten Verbrecher, darunter Terroristen, Kindermörder und Polizistenmörder, zu verfolgen und die Höchststrafe zu verhängen«, erklärte Justizminister Todd Blanche. »Unter Präsident Trumps Führung setzt das Justizministerium nun wieder das Gesetz durch und steht an der Seite der Opfer.«
Ob jemand in den USA nach Bundesrecht oder nach dem Recht eines Bundesstaats verurteilt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bundesrecht gilt oft, wenn es etwa um föderale Interessen geht. Deshalb kann in den USA auch jemand hingerichtet werden, bei dem der Tatort in einem Bundesstaat lag, in dem es die Todesstrafe gar nicht mehr gibt. Insgesamt ist die Todesstrafe noch in rund der Hälfte der 50 Bundesstaaten gesetzlich vorgesehen. In vielen Bundesstaaten wird sie aber nicht vollstreckt.



