Frankfurt. Bei der Nachlassplanung denken die meisten Menschen zunächst an ihre physischen Wertgegenstände, also Immobilien, Autos, Schmuck, Kunstwerke und Ähnliches. Dazu kommt das Vermögen auf Bankkonten und in Depots. Doch auch der digitale Nachlass sollte geregelt werden. Er umfasst weit mehr als nur die Zugangsdaten zum Onlinebanking.
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