Gericht entscheidet: Christina Block darf ihre Kinder nicht mehr sehen

Gericht entscheidet: Christina Block darf ihre Kinder nicht mehr sehen
Steakhouse-Erbin verliert Sorgerecht

Gericht entscheidet: Christina Block darf ihre Kinder nicht mehr sehen

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Autorenprofil Jenny

von Jennifer Nowak

04.11.2025, 06:22 Uhr

04. November 2025 um 06:22 Uhr

Steakhouse-Erbin Christina Block hat das Sorge- und Umgangsrecht für ihre beiden Kinder verloren. Das hat dänisches Gericht entschieden.

Laut „Bild“ soll Vater Stephan Hensel das alleinige Sorgerecht bekommen. Christina Block soll keinerlei Kontakt zu den Kindern haben dürfen.

Christina Block (M), ihr Anwalt Ingo Bott und Anwältin Paula Wlodarek.

Christina Block (M), ihr Anwalt Ingo Bott und Anwältin Paula Wlodarek. Marcus Brandt/dpa pool/dpa

Christina Block verliert Sorgerecht – Kinder schwer traumatisiert

Zuvor forderte Steakhouse-Erbin Christina Block ein erneutes psychologisches Gutachten ihrer Kinder. Diese Forderung wurde von dem Gericht abgelehnt. Das dänische Gericht gibt an, dass die Kinder schwer traumatisiert seien und dass eine erneute Untersuchung den seelischen Zustand der Kinder verschlechtern würde. Bereits vorhandene Dokumentationen, wie Schulberichte und Gespräche aus den Jahren 2024 bis 2025, genügten, um die Lage der Kinder zu beurteilen, so „Bild“.

Die Entscheidung gegen ein geteiltes Sorgerecht begründet das Gericht mit der fehlenden Kooperationsbasis mit Christina Block und den angespannten Sicherheitsmaßnahmen – aktuell leben die Kinder unter geänderter Identität. Zudem äußerten die Kinder laut dem dänischen Gericht keinen Wunsch nach Kontakt.

Zuvor hatte Block das alleinige Sorgerecht für die beiden Kinder gefordert, mindestens aber ein gemeinsames Sorgerecht und einen begleiteten Umgang. Hensel forderte hingegen das alleinige Sorgerecht und keinen Ausgang für die Mutter der Kinder – er bekam am Ende Recht.

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