Steuern 2025: So teilen Ehepartner ihren Splitting-Vorteil fair auf
Ehegatten: Die gemeinsame Steuererklärung spart bis zu 20.000 Euro an Steuern. Foto: HB/Midjourney
Frankfurt. Heiraten, weil das Steuern spart? Wie unromantisch. Und dennoch Fakt: Wenn Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung erstellen, nutzen sie das sogenannte Ehegattensplitting und zahlen weniger Steuern als einzeln. Laut Berechnungen des Wirtschaftsinstituts DIW beträgt dieser Steuervorteil bis zu 20.000 Euro im Jahr.
Ob beide Partner gleichermaßen von dem Steuerrabatt profitieren, hängt jedoch maßgeblich von den Steuerklassen ab, die sie jeweils wählen. Bei der weitverbreiteten Kombination der Klassen III (für den Besserverdiener) und V (für den Geringverdiener) trägt Letzterer einen überproportionalen Anteil der Steuerlast.
Paare können jedoch den Splittingvorteil über die Wahl der Steuerklasse auch gerechter gestalten. Dafür wechseln sie beide in die Steuerklasse „IV mit Faktor“. Welche Details sie dabei und bei anderen Modellen der gemeinsamen Veranlagung beachten müssen, lesen Sie hier.
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