Marius Borg Høibys Google-Suchanfragen sorgen für Entsetzen

Marius Borg Høibys Google-Suchanfragen sorgen für Entsetzen
Nach erster Anklage

Marius Borg Høibys Google-Suchanfragen sorgen für Entsetzen

von Natascha Wittmann

18.11.2025, 00:32 Uhr

18. November 2025 um 00:32 Uhr

Die Schlagzeilen um Marius Borg Høiby reißen nicht ab. Aktuell sorgt der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit wegen seiner Google-Suchanfragen für Aufruhr.

Am 3. Februar 2026 startet der Prozess gegen Marius Borg Høiby (28) vor dem Osloer Amtsgericht. Der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit von Norwegen (52) ist insgesamt in 32 Punkten angeklagt. Ihm wird unter anderem Vergewaltigung sowie schwere Sexualdelikte vorgeworfen. Die Folge? Marius droht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren. Nun sorgt der 28-Jährige bereits vor dem Prozessbeginn für Aufruhr. Der Grund: seine Google-Suchanfragen sorgen für Entsetzen.

Marius Borg Høiby: Er googelte Unterschied zwischen „Übergriff“ und „Vergewaltigung“

Wie die Zeitung „Aftenposten“ berichtet, soll bereits am zweiten Prozesstag Anfang 2026 der Browserverlauf von Marius im Zentrum stehen. Die Daten sollen auf einem Bericht des nationalen Kriminalermittlungsdienst basieren und laut der Staatsanwaltschaft sehr aufschlussreich sein. Demnach soll der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit nach seiner Festnahme im August 2024 im Internet nach dem Unterschied zwischen Begriffen wie „Übergriff“, „Missbrauch“ und „Vergewaltigung“ gesucht haben.

Marius Borg Høiby: Er wollte herausfinden, welche strafrechtlichen Konsequenzen ihm drohen

Wie „Aftenposten“ weiter schreibt, sollen die Suchanfragen des 28-Jährigen auf einem Handy durchgeführt worden sein, das später von der Polizei beschlagnahmt wurde. Anhand des Browserverlaufs war laut der Ermittler klar zu erkennen, dass Marius versucht habe, herauszufinden, welche strafrechtlichen Konsequenzen ein Übergriff habe. Die Verteidigerin von Marius Borg Høiby schweigt bislang zu den neuen Informationen. Sie ließ lediglich gegenüber der norwegischen „Nettavisen“ verlauten: „Wir werden uns nicht zu Sachverhalten äußern, die in der kommenden Hauptverhandlung beleuchtet werden sollen. Das würde eine Vorverhandlung bedeuten.“

Marius bekannte sich bereits teilweise schuldig bezüglich der Anklage wegen Drohungen sowie Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Mit Blick auf die restlichen Anklagen beteuert er jedoch weiterhin seine Unschuld. Bleibt abzuwarten, ob seine Google-Suchanfragen daran etwas ändern werden.

Neues Skandalbuch über Marius Borg Høiby sorgt für Ärger

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Håkon Mosvold Larsen / NTB / AFP

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